Dr. Ingo Meyer — in Hildesheim nicht ganz ohne Grund liebevoll "Ewiger Ingo" genannt — ist seit Februar 2014 Oberbürgermeister und nach seiner Wiederwahl 2021 bis zum 31. Oktober 2031 im Amt. Unten tickt die Uhr — bis dahin ist noch eine Weile hin.
Ziel: 31. Oktober 2031, 00:00 Uhr
Quelle: Stadt Hildesheim — die Amtszeit läuft aufgrund der Anpassung an die Ratsperiode bis 2031.
Amtsantritt als Oberbürgermeister von Hildesheim, im Februar.
Wiederwahl — mit einer Amtszeit, die länger ausfiel als ursprünglich angenommen.
Reguläres Ende der aktuellen Amtszeit, am 31. Oktober.
Ingo Meyer tritt sein Amt als Oberbürgermeister von Hildesheim an.
Wiederwahl zum Oberbürgermeister.
Bekannt wird: Durch eine Anpassung des Kommunalverfassungsgesetzes an die Ratsperioden verlängert sich die Amtszeit nicht wie erwartet um 5, sondern um 10 Jahre — bis 2031. Quelle: HAZ
CDU und Grüne fordern im Rat, "Ewiger Ingo" solle freiwillig schon 2026 zur Wiederwahl antreten. Meyer lehnt ab. Quelle: HAZ
Auf CDU-Nachfrage im Rat erklärt Meyer, wann er von der Verlängerung erfuhr — einen vorzeitigen Rückzug schließt er aus. Quelle: HAZ
Junge Union und Junge Liberale erneuern die Forderung nach einer Neuwahl 2026. "Ewiger Ingo" bleibt bei seiner Haltung. Quelle: HAZ
Berichte über eine nahende Frist, bis zu der Meyer formal auf den "Nachschlag" verzichten könnte. Quelle: HAZ
Der Countdown läuft. Diese Seite zählt live mit.
Reguläres Ende der aktuellen Amtszeit.
Im Prozess gegen die frühere Geschäftsführung der insolventen Hildesheimer Investmentfirma Bertram & Meyer wird bekannt: OB Meyer war als privater Anleger mehrfach Gast in deren VIP-Loge im Stadion von Hannover 96. Quelle: HAZ
Der SPD-Fraktionschef im Rat findet, Meyer hätte die Einladung dem Ältestenrat melden müssen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Dienstliches und Privates vermischt wurden. Quelle: HAZ
Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt ihre Prüfung ein: Die Logenbesuche seien privater Natur gewesen, kein Ermittlungsgrund. Quelle: HAZ
Der Ältestenrat des Stadtrates entscheidet: kein Verstoß gegen die Ehrenordnung, da der Wert der Einladung (u. a. eine Eintrittskarte um 50 Euro) unterhalb der meldepflichtigen Grenze lag. Quelle: HAZ
Aus dem Stadtrat kommen dennoch weiter Zweifel — politisch ist das Thema damit nicht ganz erledigt. Quelle: HAZ
Kurz gesagt: weder strafrechtlich noch nach der Ehrenordnung wurde ein Verstoß festgestellt — bei der Bewertung der 50-Euro-Grenze muss sich der Ältestenrat wohl eher am Preis einer Kinderkarte als am OB-Logenplatz orientiert haben.